Unsere Leistungen

Das Leistungs­angebot vermittelt Ihnen einen beispielhaften Einblick in die Dienst­leistungen, die wir Ihnen anbieten können. Zudem können wir mit Ihnen zusammen maß­geschneiderte Lösungen speziell für Ihre Anforderungen erarbeiten.

Steuerliche Beratung

Steuer­optimierung im Einklang mit den geltenden Gesetzen: Wir beraten bei der gezielten Gestaltung von steuerlichen Verhältnissen, um legale Möglichkeiten zu nutzen und die Steuerlast zu minimieren.

Basierend auf der finanziellen und steuerlichen Situation entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen maß­geschneiderte Steuer­strategien. Dies kann die Auswahl der optimalen Rechtsform, die Überprüfung der Finanzierungs­strukturen oder die Nutzung von Steuer­vergünstigungen und –freibeträgen betreffen und erfolgt unter Einhaltung der steuerlichen Vorschriften.

Der Liquidations­prozess zum Ende eines Unternehmens zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu realisieren, Verbindlich­keiten zu begleichen und die verbleibenden Mittel gerecht unter den Gläubigern und Eigentümern zu verteilen. Die Liquidations­planung umfasst verschiedene Schritte von Bestands­aufnahme der Vermögenswerte und Verbindlich­keiten bis hin zur Abmeldung bei den Behörden.

Das Hauptziel bei der Erbschaft- und Nachfolge­beratung ist es, die finanziellen Auswirkungen von Erbschaften und Nachfolge­regelungen zu minimieren und gleichzeitig die rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Erbschaft- und Schenkung­steuer­planung.

Von Kauf über Sanierung und Vermietung bis hin zum Verkauf – wir beraten Sie in steuerlicher Hinsicht und überprüfen Verträge auf steuer­rechtliche Aspekte hin.

Bei Vermietung von Objekten sind einige Regelungen zu beachten, um die Steuerlast größtmöglich mindern zu können. Wir geben Tipps und ermitteln Ihre Einkünfte.

Wir helfen Ihnen außerdem bei den Anträgen und Arbeiten im Zusammenhang mit Geltendmachung von Steuer­begünstigungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Denkmal­immobilien oder Gebäuden in Sanierungs­gebieten und städte­baulichen Entwicklungsbereichen.

Wir analysieren gemeinsam Ihre Geschäftsidee inklusive Erstellung eines Businessplans und Unterstützung bei den Bank- und Finanzierungs­gesprächen. Dabei helfen wir außerdem bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und unterstützen Sie bei den notwendigen Anmeldungen beim Finanzamt und anderen relevanten Behörden. Existenz­gründer haben oft Anspruch auf Fördermittel. Wir helfen Ihnen bei der Identifizierung und Beantragung der vorhandenen finanziellen Unterstützungs­möglichkeiten.

Regelmäßig finden bei Unternehmen Prüfungen durch die Finanzbehörde oder die Deutsche Renten­versicherung statt. Wir klären für Sie die Anfragen der Prüfer und verhandeln bei Unstimmigkeiten, um eine Einigung zu erzielen. Die Prüfungen finden in der Regel in unseren Räumlichkeiten statt. Sollte ein Prüfer eine Betriebs­begehung wünschen, nehmen wir an dieser teil.

Finanz­buchführung

Wir übernehmen die Finanz­buchführung für bilanzierende Unternehmen aller Rechtsformen, Einnahmen-Über­schuss­rechnende Gewerbe­treibende und Freiberufler, für Vereine und bei komplexeren Vermietungs­einkünften. Dabei setzen wir auf mittels DATEV Unternehmen Online auf den digitalen Belegaustausch. Sie übermitteln uns die Buch­haltungs­belege, Kassen­bewegungen und Kontoumsätze papierlos – wir verarbeiten diese und stellen Ihnen die Buch­haltungs­auswertungen online bereit. Bei der Integration von Technologien in Ihre internen Buch­haltungs­prozesse stehen wir beratend zur Verfügung.

In der monatlich oder viertel­jährlich zu erstellenden Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die Umsätze aus dem Verkauf von Waren oder Dienst­leistungen sowie die Vorsteuer­beträge anzugeben, die im Meldezeitraum angefallen sind. Auf Grundlage der angegebenen Umsätze und Vorsteuern berechnet sich die zu zahlende Umsatzsteuer oder der Erstattungs­anspruch. Es gibt bestimmte Branchen und Situationen, die zu besonderen Regelungen führen können. Zum Beispiel können Unternehmen, die grenz­überschreitende Dienst­leistungen erbringen oder empfangen, spezielle Umsatz­steuer­regelungen beachten müssen. Wir übernehmen die Voranmeldungen und stellen damit eine fristgerechte und korrekte Übermittlung an das Finanzamt sicher.

Die betriebs­wirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein wichtiges Instrument in der Unternehmens­führung und dient dazu, aktuelle finanzielle Informationen bereit­zustellen. Auf Grundlage einer qualitativen BWA können fundierte Geschäfts­entscheidungen getroffen werden. Außerdem dienen die Auswertungen als Informations­quelle für z.B. Gesellschafter, Banken und Geschäfts­partner.

Wir erstellen im Rahmen der Finanz­buchführung regelmäßig Auswertungen zu den offenen Posten von Kunden (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) und Lieferanten (Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen). Durch die getrennte Erfassung der einzelnen Kunden, ist es möglich eine ABC-Kundenanalyse als Instrument zur Steigerung der Umsätze anzuwenden.

Vermögens­gegenstände sind ab einer bestimmten Nutzungsdauer im Betrieb daraufhin zu überprüfen, ob sie im Anlagevermögen verzeichnet werden müssen. Hierbei gibt es handels- und steuer­rechtliche Regelungen, die zum Teil voneinander abweichen. Wir helfen Ihnen bei dem zutreffenden Ansatz der Anlagegüter.

Die sich aus den betriebs­wirtschaftlichen Auswertungen ergebenen Zahlen können wir anhand der uns vorliegenden Daten mit anderen Unternehmen Ihrer Branche und Ihrer Rechtsform vergleichen. So können starke Abweichungen bei den einzelnen Aufwands- und Umsatz­positionen festgestellt und analysiert werden. 

Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre selbständig erstellte Buchhaltung und geben Informationen über entsprechende Anwender­software.

Jahres­abschluss und betriebliche Steuern

Der Jahres­abschluss spielt eine entscheidende Rolle in der Unternehmens­steuerung. Als Spiegel des betriebs­wirtschaftlichen Erfolges fungiert er als Grundlage für zukünftige unternehmerische Entscheidungen und dienst als Instrument zur Kontrolle der betrieblichen Entwicklung. Wir erstellen nicht nur Ihren Jahres­abschluss, sondern analysieren gleichzeitig Ihre wirtschaftliche und steuerliche Gesamtsituation.

Auch Eröffnungs­bilanzen bei Neugründungen, Zwischen­bilanzen und Einnahme-Über­schuss­rechnungen sind Bestandteil unseres Leistungs­angebots.

Der steuer­rechtliche Jahres­abschluss ist die Basis für die betriebliche Steuerlast. Wir zeigen Ihnen Optimierungs­potenziale im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Sind Sie nach dem Handels­gesetz­buch zur Offenlegung oder Hinterlegung beim Bundesanzeiger verpflichtet? Was ist ein Anhang und was sind hier die Mindestangaben? Wie wird die Bilanz elektronisch an das Finanzamt und/oder den Bundesanzeiger über­mittelt?

Dieses Wissen brauchen Sie sich nicht anzueignen. Wir erklären Ihnen, was gemacht wird und erläutern die wichtigsten Punkte im Erstellungs­bericht. So können Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Ob Umsatzsteuer, Körperschaft­steuer oder Gewerbsteuer: Wir kennen die gesetzlichen Grundlagen und versuchen Ihnen das Steuerrecht anhand der durch uns erstellten betrieblichen Steuer­erklärungen verständlich näherzubringen.

Die Steuer­erklärung wurde abgegeben – als nächstes kommt der Steuer­bescheid vom Finanzamt. Ob die zitierten gesetzlichen Vorschriften und Feststellungen mit dem übereinstimmen, was erklärt wurde, überprüfen wir für Sie. Auch Rückfragen des Finanzamtes sind oft in den Steuer­bescheiden untergebracht und gehen bei uns nicht unter.

Sollte mal etwas nicht stimmen, unterstützen wir Sie beim außer­gerichtlichen Rechts­behelfs­verfahren.

Lohn- und Gehalts­abrechnung

Haben Sie im Überblick, welche Änderungen im Steuer- und Sozial­versicherungs­recht seit dem neuen Jahr oder gar dem neuen Monat gelten? Machen Sie bereits Gebrauch von sämtlichen aktuell verfügbaren steuer- und sozial­versicherungs­freien Lohn­bestand­teilen? Wie hoch sind die Arbeit­geber­kosten und welche Meldungen gehen eigentlich an die Sozial­versicherungs­träger und an das Finanzamt? Welche Daten gehören in die von der Bundesagentur für Arbeit angeforderten Bescheinigung?

Wir übernehmen die Lohn- und Gehalts­buchführung für Sie – von der Unterstützung bei Einzelfragen bis zur kompletten Erledigung aller Abrechnungs­vorgänge und Meldungen.

Die notwendigen Dokumente stellen Sie uns über eine Cloud-Lösung zur Verfügung. Wir erstellen die Lohn­abrechnungen und stellen Ihnen die Auswertungen digital bereit. So haben Sie und wir jederzeit Zugriff auf die Lohnunterlagen Ihrer Mitarbeiter.

Die von uns genutzte Cloud-Lösung ermöglicht Ihren Mitarbeitern jederzeit Zugriff auf die eigenen Lohn­abrechnungen. So ist kein Verteilen der Papier­abrechnungen mehr notwendig.

Private Steuern

Die beim Finanzamt einzureichenden Formulare werden jedes Jahr ausführlicher und länger. Da ist es verständlich, wenn man die Einkommen­steuer­erklärung nicht selbst erstellen möchte.

Sie erhalten von uns Informationen zu den benötigten Unterlagen und laden diese in der Cloud „DATEV Meine Steuern“ hoch. Wir bearbeiten die Einkommen­steuer­erklärung und stellen Ihnen diese nach Fertigstellung digital zur Verfügung. Die Freigabe durch Sie kann ebenfalls elektronisch erfolgen, sodass wir die Daten anschließend in authentifizierten Form an das Finanzamt übermitteln können.

Frühzeitiges Planen der privaten Vermögens­nachfolge kann unnötige Steuer­belastungen vermeiden.

Wir bieten Ihnen Gestaltungs­beratung für steueroptimale Erbverträge und Testamente sowie Schenkungen an und erstellen die zugehörigen Steuer­erklärungen für Sie.

Es bestehen vielfältige Optionen zur Optimierung der Steuersituation in Bezug auf Immobilien. Diese Möglichkeiten erstrecken sich sowohl auf Finanzierung und laufende Besteuerung als auch auf die Übertragung von Immobilien, z.B. an die nächste Generation.

Wir beraten Sie bei der bestmöglichen Gestaltung und erstellen auf Wunsch auch Ihre Fest­stellungs­erklärungen zur Ermittlung des Grund­steuer­mess­betrages.

Gerne erstellen wir für Sie die Grund­steuer­erklärung und übermitteln diese elektronisch ans Finanzamt. 

Sie haben ein Abfindungs­angebot erhalten und fragen sich, ob die Steuerlast verringert werden kann? Welche Steuerklasse und welche Veranlagungs­formen machen Sinn?

Wir beraten Sie gerne bei der richtigen Wahl.

Nachdem die Steuer­erklärung beim Finanzamt eingereicht wurde und eventuelle Rückfragen geklärt wurden, erlässt das Finanzamt den Steuer­bescheid. Wir überprüfen für Sie, ob die Veranlagung erklärungsgemäß erfolgte und eventuelle Abweichungen korrekt sind. Wir beachten auch die gelegentlich in den Erläuterungen enthaltenen Rückfragen oder Hinweise für die Folgejahre.

Sollte mal etwas nicht stimmen, unterstützen wir Sie beim außer­gerichtlichen Rechts­behelfs­verfahren.